Aufnahme
Wer kann aufgenommen werden?
- Kinder ab dem 3. Lebensjahr in eine heilpädagogische Kinderwohngruppe,
- Jugendliche in verselbständigungsorientierte Innen- oder Außenwohngruppe und
- ältere Jugendliche oder junge Erwachsene in Betreutes Wohnen.
Aufnahmegründe
- Entwicklungsrückstände und Teilleistungsschwächen
- Verhaltensauffälligkeiten und emotionale Probleme
- Probleme in der Schule, mit der Berufsfindung oder Berufsausbildung
- seelische oder leichte körperliche Behinderung
- geringe organische und/oder cerebrale Störungen
- Traumatisierungen oder Vernachlässigungserfahrungen (Opfer sexueller Gewalt, Misshandlung)
und den daraus folgenden sozialen und psychischen Konflikt- und Problemlagen. In der Regel haben sie zu dauerhaft hohen Belastungen geführt. Das soziale Umfeld verfügt (momentan oder längerfristig) nicht über ausreichende Ressourcen, eine positive Entwicklung zu gewährleisten/in Gang zu bringen, oder eine weitere negative Entwicklung aufzuhalten. Negative Beziehungen haben sich verfestigt, unangenehme oder gefährliche Vorkommnisse häufen sich, Eltern sind psychisch erschöpft usw.
Wie kommt es zu einer Aufnahme?
Aufnahmeanfragen können nur auf Anfrage der zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger, im Regelfall also der Jugendämter der Landkreise oder kreisfreien Städte, bearbeitet werden. Hilfeberechtigte Eltern mit erziehungsschwierigen Kindern wenden sich sinnvollerweise an ihr zuständiges Jugendamt. Dort werden sie intensiv und fachkundig beraten, welche Hilfe möglich ist und in Frage kommt. Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gern.
Eltern und Kinder/Jugendliche nehmen dort an einer Hilfeplanung teil, nachdem sie einen Antrag auf Erziehungshilfe gestellt haben.
Beurteilung einer Aufnahmeanfrage: Dazu benötigen wir aussagekräftige Unterlagen über die Problematik und ihre Vorgeschichte. Als nächstes wird ein Vorstellungs- und Kennenlerntermin anberaumt.
Ziel hierbei ist es:
- das Haus und die Zielgruppe zu besichtigen,
- die Mitarbeitenden kennenzulernen,
- gegenseitige Erwartungen zu klären,
- Probleme und Ressourcen einzuschätzen,
- Therapie- und Förderbedarfe verstehen,
- Regeln und Zusammenarbeit abklären,
- und vieles mehr.
Wenn diese Vorstellungsrunde positiv verlaufen ist, schlagen wir in der Regel ein Probewohn- oder Kennenlernwochenende vor, bei dem sich das Kind oder der Jugendliche in der Zielgruppe aufhalten kann. Nach diesem Probewohnen kommen alle Beteiligten zu einem Abschlussgespräch zusammen. Hier wird gemeinsam eine Entscheidung über die Aufnahme getroffen und im positiven Fall terminiert.
Eine Aufnahme kann u.a. abgelehnt werden, wenn:
- absehbar kein für die Altersgruppe oder Problematik geeigneter Platz zur Verfügung steht;
- eine für heilpädagogische Wohngruppen zu hohe Betreuungsintensität erforderlich ist;
- Gefährdungen anderer Bewohner wahrscheinlich sind;
- eine geeignete Beschulung nicht herstellbar ist;
- keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt oder die Zuständigkeit ungeklärt ist;
- keine zur Beurteilung ausreichenden Unterlagen vorhanden sind;
- keine ausreichende Mitwirkung/Motivation erkennbar ist;
- wir dem Einzelfall angemessen keine geeignete Hilfe anbieten können;
- bei akuten psychiatrischen Erkrankungen (z.B. akuter Suizidalität).