Unser Leitbild
„Schütze mich, damit ich mich finde“ – Karl Heinz Brisch
Eines der wichtigsten Bedürfnisse eines Kindes ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen, zuverlässigen, fürsorgenden und liebevollen Zuwendung der Bezugspersonen. Bindungssicherheit ist eine Voraussetzung für kognitive und emotionale Lernprozesse. Ein Kind kann weder seine schulischen Aufgaben erledigen noch ein neues Spiel lernen, obwohl es hierfür begabt sein mag, wenn es Angst vor seiner pädagogischen Bezugsperson hat.
Die erste Aufgabe für den Bindungsaufbau in der pädagogischen Arbeit ist daher die Endängstigung des Kindes und die Herstellung eines Gefühls von emotionaler Sicherheit durch und in Anwesenheit seiner Bezugspersonen. Trotz oft schwieriger Arbeitsbedingungen gelingt es Mitarbeitenden in Institutionen und Pflegestellen, dass Kinder mit Bindungsstörungen sowie Traumfolgestörungen durch die pädagogische, bindungsorientierte Arbeit neue Erfahrungen machen können, die nicht die alten traumatischen Muster wiederholen und so den Aufbau eines gesunden Selbstwertes ermöglichen.
Hierzu dienen uns folgende Leitsätze:
Im Jugendhaus Don Bosco bieten wir den uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen einen sicheren Ort.
In der Zusammenarbeit mit den Kinder und Jugendlichen, den pädagogischen Fachkräften, Fachdiensten und Leitungskräften bieten wir den jungen Menschen einen sicheren Ort. Wir fördern ihre Selbstständigkeit und ihre Selbstbestimmung. Die Kinder und Jugendlichen und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen Sicherheit durch feste Bezugspersonen im Sinne einer professionellen Bezugspersonenarbeit. Sie erleben im pädagogischen Alltag dadurch verlässliche Beziehungen. Wir wahren ihre persönlichen Grenzen und schützen sie vor Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen.
Wir verpflichten uns, die körperliche und seelische Unversehrtheit der uns Anvertrauten zu wahren und ihre Entwicklung zu fördern.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist einzigartig und hat seine eigene Art zu sein, er strebt nach Anerkennung, Liebe und Gemeinschaft. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Wir verdeutlichen den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte und beziehen sie in die Ausgestaltung ein. Wir sind aufmerksam für gefährdende Sachverhalte, wir sprechen sie an und bringen sie zur Klärung. Wir zeigen Wege auf, wie Konfliktsituationen gewaltfrei gelöst werden können.
Wir sehen unsere Vorbildfunktion.
Wir begegnen aktiv jeder Art von Diskriminierung, sei es aufgrund von politischer Überzeugung, Herkunft, Weltanschauung, Religion, Familienstand, Behinderung, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Nationalität oder einer persönlichen Eigenschaft, eines Zustandes oder Status. Wir wirken weder bei solchen Diskriminierungen mit noch dulden oder erleichtern wir diese. Unsere Vorbildfunktion zeigt sich in unserem Auftreten und unserem Handeln. Wir verhalten uns so, dass die Kinder und Jugendlichen von unserem Verhalten positiv lernen können.
Wir gehen im Rahmen unseres Auftrages wertschätzend mit Menschen um.
Wir respektieren alle Menschen als Individuen mit einer persönlichen, familiären, kulturellen und gesellschaftlichen Prägung. Wir sehen Kinder- und Jugendliche mit ihrer Fähigkeit, sich selbst zu entfalten, zu lernen und sich aus sich selbst heraus zu entwickeln. Sie handeln immer auf verschiedenen Ebenen. Sie handeln emotional, rational, bewusst und unbewusst. Jedes Verhalten ist nachvollziehbar, es steht im Kontext der Vorerfahrungen der betreffenden Person. Dem Verhalten geht ein guter Grund voraus. Kinder und Jugendliche orientieren sich in ihren Handlungen an Vorstellungen, die sie aus ihren Erfahrungen heraus gebildet haben. Diese wertschätzen und würdigen wir. Neue Erfahrungen bringen neue Vorstellungen hervor. Wir geben die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen. Aus diesen Erfahrungen werden neue Handlungsmöglichkeiten erwachsen.
Wir handeln professionell und transparent.
Unsere Fachlichkeit ist definiert durch die für unsere Profession relevanten Theorien, und unser Handeln ist begründet auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung. Die pädagogischen Mitarbeitenden verstehen ihr Wissen als eine Handlungsanleitung im Wechselspiel zwischen Theorie und Praxis. Dafür werden die zur Verfügung gestellten professionellen Instrumentarien von allen Mitarbeitenden aktiv genutzt. Wir garantieren kontinuierliche Weiterbildung durch interne und externe Fortbildungen, Arbeitsgruppen, kollegiale Beratung und Supervision.
Wir handeln zum Wohl der uns Anvertrauten.
Traumatisierte Kinder haben Überlebensstrategien entwickelt, um erlebtes Grauen zu überstehen. Diese gilt es in der Funktion und Auswirkung zu verstehen, um ihnen fachlich angemessen begegnen zu können. Wir entwickeln individuelle, passgenaue und ressourcenorientierte Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Herkunftsfamilien unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen persönlichen und sozialen Lebenssituationen sowie ihrer Resilienzfaktoren. Mit diesen Hilfsangeboten unterstützen wir sie in ihrer Lebenswelt und in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und handlungsfähigen Persönlichkeiten. Die Hilfen werden im Dialog mit den Adressaten und aller am Hilfeprozess Beteiligten möglichst konsensual entwickelt.
Wir kommunizieren zum Wohl und Schutz der uns Anvertrauten.
Wir pflegen Kontakte mit anderen Institutionen und ziehen beratend Fachkräfte hinzu. Wir berücksichtigen im pädagogischen Alltag das Wissen und die Kompetenzen anderer Professionen.
Wir haben hohe Ansprüche an unser persönliches Verhalten.
Wir sind uns des Einflusses unserer eigenen Geschichte auf unser pädagogisches Handeln bewusst, gehen damit verantwortungsvoll um und arbeiten an unseren Möglichkeiten. Wir erkennen und wahren unsere Grenzen.
Darüberhinaus gelten für uns folgende gesetzlichen Normen und Leitlinien:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta,1948: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“)
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, 1989)
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention, 1954)
- Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII)
Kinder- und Jugendhilfe Penzberg e.V.; Jugendhaus Don Bosco 2019